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20.02.2020 14:52 Alter: 2 yrs

S34.at: Trick 1 des UVP Verfahrens: Teilung des Projektes!

Wie kann es sein, dass eine Schnellstraße, die mehr Autoverkehr und Schadstoffe produziert, als "umweltverträglich" eingestuft wird?


Das Bauvorhaben S34 wurde in zwei Verwirklichungs-Abschnitte geteilt:

VA1: von der B1 bis Höhe St.Georgen
VA2: von Höhe St. Georgen bis vor Wilhelmsburg
Zusätzlich hat man gesagt, dass die Verbindung von der B20 (St. Georgen) bis zur S34 vom Land NÖ errichtet wird. Das ist die Spange Wörth.

Wenn nun der erste Abschnitt realisiert wird, baut das Land NÖ auch die Spange Wörth. Sie ist damit ein Teil der Schnellstraße S34, man kann diese ja sonst gar nicht benutzen.

Das Land NÖ führt auch die UVP über die Spange Wörth durch, die S34 wird von der ASFINAG eingereicht, prüfende Behörde ist das bmvit. Diese Teilung der UVP hat für den Projektwerber den Vorteil, dass alle umweltbelastenden Auswirkungen der Spange Wörth, nicht für die UVP der S34 angerechnet werden.

Die ASFINAG brüstet sich in den Einreichunterlagen damit, das sämtliche Luftschadstoffe außerhalb des Siedlungsraumes ausgestoßen wird. Zynisch wird in der UVP Erklärung angeführt, die S34 hätte ein positive Wirkung auf das Klima!  Dass dies nur erreicht wird, weil sämtliche Umweltauswirkungen der Spange Wörth in einem anderen Verfahren vom Land NÖ beurteilt werden. Dort wird dieser Sachverhalt dann anders dargestellt, man tut so, also hätte man mit der Errichtung einer 4spurigen Schnellstraße nichts zu tun.

Wir halten diese Vorgehensweise für höchst unseriös und nicht rechtens! Die Spange Wörth steht in unmittelbarem Zusammenhang und wird einzig und alleine dazu errichtet, die S34 am südlichen Ende überhaupt mit dem Straßennetz zu verbinden.

Zusätzliche Brisanz entsteht, weil fraglich ist, ob der 2. Abschnitt überhaupt errichtet wird. Selbst wenn er Jahre nach dem ersten Abschnitt gebaut wird, besteht die S34 für einige Jahre als VA1 und Spange Wörth. Sie wird für viele Jahre ca. ein Viertel der S34 darstellen.

Damit ist die Beurteilung der Umweltverträglichkeit ohne die Betrachtung der Spange Wörth unvollständig und unzulässig!

vollständiger Artikel bei S34.at