Doch mit einer raschen Entscheidung ist wieder nicht zu rechnen, denn das BVwG hat das Ermittlungsverfahren teilweise wiedereröffnet und für den 23. Juni eine neuerliche mündliche Verhandlung angesetzt. Geklärt werden soll, ob die Spange Wörth mögliche Auswirkungen auf geschützte Tierarten haben könnte – in diesem Fall geht es sowohl um Waldvögel als auch um Fledermäuse.
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