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Neues Verfahren zur „Spange Wörth“: Bundesverwaltungsgericht ordnet weitere Ermittlungen an

Das Bundesverwaltungsgericht hat im laufenden Beschwerdeverfahren rund um die geplante Landesstraße L 5181 „Spange Wörth“ einen weiteren wichtigen Verfahrensschritt gesetzt: Das Ermittlungsverfahren wird wieder eröffnet und eine zusätzliche mündliche Verhandlung für den 23. Juni 2026 angesetzt.

Aus Sicht des Vereins Lebenswertes Traisental ist diese Entwicklung von zentraler Bedeutung, da sie zeigt, dass wesentliche naturschutzrechtliche Fragen weiterhin nicht abschließend geklärt sind.

Hintergrund des Verfahrens

Die Genehmigung für das Straßenbauprojekt wurde 2019 von der Niederösterreichische Landesregierung erteilt. Dagegen haben mehrere Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen sowie Anrainer:innen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Im Zentrum steht die Frage, ob das Projekt trotz umfangreicher sogenannter CEF-Maßnahmen (artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen) mit dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist.

EU-Rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof

Ein entscheidender Wendepunkt war ein Vorabentscheidungsverfahren beim Court of Justice of the European Union.

Der EuGH stellte im Jahr 2026 klar:

  • Eingriffe in geschützte Arten gelten nicht automatisch als „absichtliche Störung“, wenn wirksame Schutzmaßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden.
  • Für die Bewertung der Wirksamkeit solcher Maßnahmen genügt grundsätzlich eine fachlich begründete Einschätzung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.
  • Eine umfassende praktische Erfolgsdokumentation ist nicht zwingend erforderlich.

Warum das Verfahren nun wieder geöffnet wird

Das Bundesverwaltungsgericht kommt auf Basis dieser Entscheidung zu dem Schluss, dass zusätzliche Ermittlungen notwendig sind. Konkret betrifft das insbesondere:

  • den Mittelspecht und andere Waldvögel im Zusammenhang mit möglichen Störungen durch Lärm,
  • sowie Fledermäuse, bei denen das Risiko einer Kollision oder Tötung durch das Projekt weiterhin fachlich geprüft werden muss.

Im Fokus stehen dabei insbesondere die Wirksamkeit der geplanten Schutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen wie Altbaumerhalt, Fledermausleitstrukturen und Kollisionsschutzsysteme).

Einschätzung aus Sicht des Vereins Lebenswertes Traisental

Aus unserer Perspektive bestätigt dieser Beschluss, dass die naturschutzfachliche Beurteilung des Projekts weiterhin offene Fragen aufweist. Die erneute Beauftragung eines ergänzenden Gutachtens zeigt, dass die bisherige Datenlage nicht als ausreichend gesichert angesehen wird, um die Auswirkungen auf geschützte Arten abschließend zu bewerten.

Besonders kritisch sehen wir, dass nun erneut zentrale Annahmen zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen geprüft werden müssen – ein Hinweis darauf, dass die ökologischen Risiken des Projekts möglicherweise unterschätzt wurden.

Ausblick

Die anberaumte Verhandlung im Juni 2026 wird sich ausschließlich mit der Frage beschäftigen, ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen tatsächlich geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf geschützte Arten zu verhindern.

Für den Verein Lebenswertes Traisental bleibt klar: Eine sorgfältige und wissenschaftlich belastbare Prüfung der ökologischen Auswirkungen muss oberste Priorität haben – insbesondere, wenn dauerhafte Eingriffe in wertvolle Lebensräume im Raum stehen.