Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur geplanten „Spange Wörth“ hat das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 11. und 12. Jänner 2024 anberaumt. Vorab wurden mehrere Gutachten in das Verfahren eingebracht, zu denen auch wir als Verein Lebenswertes Traisental fristgerecht Stellung genommen haben.
Unsere Stellungnahme macht deutlich: Die vorgelegten Unterlagen der Projektwerberin reichen aus unserer Sicht nicht aus, um die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Umwelt- und Artenschutzrecht zu erfüllen.
Zweifel an den Ausgleichsmaßnahmen
Im Zentrum der Diskussion stehen sogenannte CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), insbesondere die Maßnahmen ER1_05 und ER2_100. Laut den gerichtlichen Feststellungen bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Maßnahmen tatsächlich den notwendigen ökologischen Ausgleich gewährleisten können.
Aus unserer Sicht wird der Verlust von Lebensräumen – insbesondere für geschützte Arten wie den Mittelspecht – nicht ausreichend kompensiert. Auch der im Projektgebiet nachgewiesene Wachtelkönig wurde nach unserer Einschätzung bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Für diese Art droht durch das Vorhaben ein vollständiger Lebensraumverlust.