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Verkehrsausschuss 2010

Am 21. Jänner 2010 hätte der Beschluss über die Aufnahme der S34 in den Anhang des Bundesstraßengesetzes (also die formale Voraussetzung für den Bau) fallen sollen.

Es war vorgesehen, dass die S34 als ein Punkt unter mehreren in einer Änderung des Bundesstraßengesetzes behandelt wird. Es sollte keine spezielle Debatte über dieses Projekt erlaubt werden, die S34 war nicht als eigener Tagesordnungspunkt vorgesehen.

Weil es so viele Ungereimtheiten gibt, fand diese Sitzung nicht statt!

Nun gibt es einen neuen Termin für diese Ausschussitzung: am 17. März 2010 tritt der Verkehrsausschuss des Nationalrats zusammen.

Diesmal ist aber geplant, dass ein Expertenhearing stattfindet. Es werden also Experten eingeladen, um die Erforderniss bzw. Rechtmäßigkeit der Vorgänge rund um die S34 zu beleuchten.
Die Tagesordnungspunkte der Verkehrsausschussitzungen werden üblichderweise kurz vor dem Sitzungsdatum hier veröffentlicht.

Es gibt aber gravierende Mängel in der Abwicklung dieses Gesetzesantrages:

  • die Hochrangigkeit (also die Grundlage dafür, dass die ASFINAG für die S34 zuständig sein soll) konnte nicht nachgewiesen werden
  • die S34 steht nach Expertenmeinung in Widerspruch zur Alpenkonvention
  • in den geschätzten Kostenangaben sind Fehlberechnungen enthalten, die zu falschen Kosten-Nutzen-Verhältnissen führen, die Entscheidungsgrundlage für die 'strategische' Prüfung ist somit fehlerhaft
  • die ASFINAG bescheinigt dem Projekt nur mäßige Zielerreichung

 

Der Verein hat natürlich alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verkehrsausschusses über ihren möglichen folgenschweren irrtum in den folgenden beiden Schreiben informiert:
Schreiben zur Sitzung vom 21. 1. 2010
Schreiben zur Sitzung vom 17. 3. 2010