Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Spange Wörth bringt eine überraschende Wendung: Die erteilte Bewilligung kann offenbar vorerst nicht genutzt werden.
Zunächst ist ein weiteres UVP-Änderungsverfahren erforderlich, in dem die Naturschutzmaßnahmen konkretisiert werden müssen. Die Umweltorganisation VIRUS will diese Vorgangsweise zudem vor dem Verwaltungsgerichtshof überprüfen lassen.
Damit gilt: Solange das zusätzliche Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann mit dem Bau der Spange Wörth nicht begonnen werden.
VIRUS: Brisante S34-Überraschung: Spange Wörth stellt sich als gar nicht wirklich bewilligt heraus