Suche
  • Uns liegt der Erholungsraum Traisental am Herzen
  • Für umweltfreundliche Mobilität und öffentlichen Verkehr
Suche Menü

Stellungnahme im Verfahren „Spange Wörth“

Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur geplanten „Spange Wörth“ hat das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 11. und 12. Jänner 2024 anberaumt. Vorab wurden mehrere Gutachten in das Verfahren eingebracht, zu denen auch wir als Verein Lebenswertes Traisental fristgerecht Stellung genommen haben.

Unsere Stellungnahme macht deutlich: Die vorgelegten Unterlagen der Projektwerberin reichen aus unserer Sicht nicht aus, um die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Umwelt- und Artenschutzrecht zu erfüllen.

Zweifel an den Ausgleichsmaßnahmen

Im Zentrum der Diskussion stehen sogenannte CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), insbesondere die Maßnahmen ER1_05 und ER2_100. Laut den gerichtlichen Feststellungen bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Maßnahmen tatsächlich den notwendigen ökologischen Ausgleich gewährleisten können.

Aus unserer Sicht wird der Verlust von Lebensräumen – insbesondere für geschützte Arten wie den Mittelspecht – nicht ausreichend kompensiert. Auch der im Projektgebiet nachgewiesene Wachtelkönig wurde nach unserer Einschätzung bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Für diese Art droht durch das Vorhaben ein vollständiger Lebensraumverlust.

Artenschutz und ökologische Auswirkungen

Ein von uns vorgelegtes Fachgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zentrale artenschutzrechtliche Anforderungen nicht erfüllt werden:

  • Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen reichen nur teilweise aus.
  • Lebensraumverluste für streng geschützte Vogelarten sind höher als angenommen.
  • Auch bei Fledermäusen bestehen Hinweise auf das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
  • Die Alternativenprüfung zum Projekt ist aus unserer Sicht unzureichend.
  • Kumulative Auswirkungen weiterer Projekte wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Stellungnahme betrifft die Auswirkungen auf Gesundheit und öffentliche Sicherheit. Ein ergänzendes Gutachten zeigt aus unserer Sicht erhebliche Risiken durch das Projekt:

  • kein nachweisbarer Rückgang, sondern möglicher Anstieg von Unfallrisiken
  • zusätzliche Lärmbelastung für die Bevölkerung
  • deutliche Zunahme von Feinstaub (PM2.5)
  • steigende Belastung durch Schadstoffe und Reifenabrieb
  • mögliche negative Auswirkungen auf Klimaziele

Besonders kritisch sehen wir die gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung im Stadtgebiet von St. Pölten.

Alternativen zum Straßenbau

Wir weisen erneut darauf hin, dass aus unserer Sicht sehr wohl sinnvolle Alternativen zum geplanten Straßenbau bestehen. Dazu zählen insbesondere:

  • konsequenter Ausbau des öffentlichen Verkehrs
  • Förderung aktiver Mobilität und kurzer Wege
  • bessere schienengebundene Anbindung von Betriebs- und Gewerbegebieten

Diese Maßnahmen würden aus unserer Sicht sowohl der Bevölkerung als auch dem Klima deutlich stärker zugutekommen.

Kinderrechte als zentrales Anliegen

Ein wesentlicher Punkt unserer Stellungnahme ist die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Nach europäischem und internationalem Recht – einschließlich der UN-Kinderrechtskonvention – müssen die Auswirkungen auf junge Menschen besonders sorgfältig geprüft werden.

Unsere Position: Die geplante Umsetzung der „Spange Wörth“ könnte in dieser Hinsicht erhebliche Konflikte mit geltenden Kinderrechten verursachen.

Fazit

Zusammenfassend halten wir fest:

  • Die rechtlichen und ökologischen Voraussetzungen für das Projekt sind aus unserer Sicht nicht erfüllt.
  • Die Auswirkungen auf Artenvielfalt, Gesundheit und Klima sind erheblich.
  • Nachhaltige und zukunftsorientierte Alternativen wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

Daher halten wir an unserer Forderung fest, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.