Link zur detailierten Stellungnahme am Ende der Zusammenfassung.
Das empfohlene Straßenprojekt S34 basiert auf Verkehrsprognosen, die nicht mehr gültig sind. Es wurde keine Kontrolle oder Kalibrierung durchgeführt, die Aussagen zulassen, ob die Daten aus dem Jahr 2002 oder 2005 für die vorhandenen Vorhersagemodelle noch Gültigkeit haben.
Anstatt unsere Kinder und Kindeskinder mit zusätzlichen Schulden für Projekte zu belasten, die nicht benötigt werden, sollte dort investiert werden, wo die Nachfrage in Zukunft gegeben ist.
Dies betrifft sowohl Stellungnahmen aus dem Rahmen der
Die Alternative „Betrieblicher Ausbau des Öffentlichen Verkehrs“ wurde nicht mit den gleichen Planungszielen oder mit vergleichbarem Detailierungsgrad durchgeführt wie die Alternativen mit Schnellstraßenteil. So wurden bewusst Maßnahmen unterstellt, die nicht reisezeitwirksam werden, es wurden Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen, die teilweise schon realisiert sind.
Es liegt der Schluss nahe, dass die Alternative „Öffentlicher Verkehr“ auch nicht detailliert beurteilt wurde, die Beschreibung der angeblich geprüften Maßnahmen beschränkt sich auf nicht einmal acht Zeilen in der gesamten SP-V.
Ebenso wurden Kombinationsmaßnahmen aus den Teilen
nicht ausreichend beschrieben und berücksichtigt.
Dies widerspricht den unter § 5 Z4 des SP-V Gesetz zu berücksichtigenden Zielen!
Es kommt dadurch weiters zu einer Verfälschung der abgeleiteten Alternativprüfung zu Gunsten der schon vorher feststehenden ‚gewünschten’ Planungsalternative Schnellstraße S34.
Die Fortführung der S34 in Form der B334 liegt in der SP-V allen Prognose-Modellen zu Grunde, es ist aber nicht gesichert, ob (bzw. wann) diese gebaut wird. Es muss angesichts der momentanen finanziellen Lage der Weltwirtschaft und öffentlichen Budgets die Errichtung der B334 bezweifelt werden.
Es wird lediglich auf die SP-V 2005 verwiesen, obwohl sich grundlegende Umstände in der Zwischenzeit verändert haben. Weder Verkehrsnachfrage, Netzschluss oder Funktion des empfohlenen Straßenbaus sprechen für die Hochrangigkeit.
Der Nachweis für die Hochrangigkeit lt. SP-V Gesetz ist nicht erbracht!
Auf Grund der starken Gewichtung der Reisezeitersparnis und schwerer Fehler in der Beurteilung der Kosten-Situation der einzelnen Alternativen entsteht eindeutig eine Verzerrung dieser Analyse zu Gunsten der Schnellstraße.
Nachdem ja schon seit den 1970er Jahren die Pläne für den Bau einer Schnellstraße existieren und der Projektinitiator im gegenständlichen Fall die ASFINAG selbst ist, muss an der unvoreingenommenen, neutralen Prüfung der Alternativen gezweifelt werden.
Es gibt immer wieder Überlegungen seitens ÖBB und NÖVOG, eine Streckenstilllegung ab dem Bahnhof Freiland oder gar ab Lilienfeld durchzuführen. Ein Busverkehr soll dann die Aufgaben der Schiene übernehmen. Dies führt nach Ansicht der Experten zu einer weiteren Verringerung der Fahrgastzahlen auf der Schiene.
Das Thema Nachhaltige Entwicklung des Verkehrsprojektes wurde in Kapitel 10 der vorliegenden SP-V beleuchtet. Dabei wurde aber der Begriff der ‚Nachhaltigkeit’ falsch verstanden. Obwohl im SP-V Leitfaden auf den Brundtland-Reoport verwiesen wird, versucht der Verfasser des Umweltberichtes eine nachhaltige Wirkung auf ein Schnellstraßenprojekt zu konstruieren. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur österreichischen Strategie einer Nachhaltigen Entwicklung, wie im April 2002 von der Bundesregierung beschlossen.
Die S34 findet in der vom Land NÖ geplanten und projektierten B334, die bis zum Ort Traisen führen soll, ihre Fortsetzung. Aktueller Stand der Planungen dafür ist, dass ein bis zu 4,7 km langer Tunnel gebohrt wird.
Summiert mit den Baukosten der S34 kann von Gesamtbaukosten in der Höhe von ca. € 400 Mio. ausgegangen werden. Diese Summe steht bereit für ein hochrangiges Straßenstück, das im am dünnsten besiedelten Bezirk NÖs (29 EW/km²!!!) endet.
Der Rechnungshof kritisiert im Rahmen seines Berichtes 2008/05 „Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit im Straßenbau in Österreich“ den leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Geldern im hochrangigen Straßenbau.
Die geplante Traisental Schnellstraße ist ein Projekt, dessen Notwendigkeit und Erfordernis niemals grundlegend und fachlich untersucht wurde, aber mit Steuergeldern realisiert werden soll.
Die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem durch erhöhten Ausstoß von Feinstaub PM2,5 wurde nicht untersucht. Aktuelle Studie zeigen aber, dass eben dieser Schadstoff besondere Auswirkung auf die Gesundheit der in der Region lebenden Menschen hat.
Im Rahmen der Nutzen-Kosten-Analyse, durchgeführt im Jahr 2008, kam die ASFINAG nur auf eine mäßige Zielerreichung (Schulnote 4!!!) des Planungszieles „Verringerung der Unfallszahlen“. Durch nicht nachvollziehbare Berechnungsmethoden soll dieses Planungsziel nun für die Alternative Schnellstraße erreicht worden sein.
Daraus leiten wir ein klares NEIN zur geplanten S34 ab, diese kann nicht als zukunftsorientierte Lösung für unser Traisental gesehen werden und verstößt gegen eine Reihe von Programmen und Gesetzen, zu denen sich Österreich verpflichtet hat.
Eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik, die Rücksicht auf die Menschen des Landes und auf zukünftige Generationen nimmt, kann dieses Projekt nicht realisieren.
Stellungnahme im Detail mit folgenden Anhängen
1 Knoflachers Stellungnahme zur B334
2 Zusammenfassende Erklärung des Landes NÖ zur SP-V 2005
3 Aktenvermerk Nr. 7, B334 Traisentalstraße, Umfahrung Wilhelmsburg
4 Schreiben des BMVIT
5 Anfrage an Landtag
6 Antwort Pröll auf Anfrage in 5
7 Stellungnahme Faymann
8 Kosten-Nutzen-Untersuchung der ASFINAG
9 Maßnahmenkatalog Öffentlicher Verkehr im mittleren und oberen Traisental sowie im Gölsental des Vereins Lebenswertes Traisental